JÄGER WERDEN
VORAUSSETZUNGEN
-
- Dem Verein kann jede natürliche und juristische Person beitreten.
- Vorrausetzung ist ein Aufnahmeantrag.
- Dieser ist an den Vorstand zu richten.
- Der Aufnahmeantrag kann auf der Homepage des Landesjagdverbandes als PDF Dokument via Download bezogen werden.
- Den Antrag bitte an Reinhard Rösner senden, E-Mail engelroesner@kabelmail.de
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstandes.
- die Satzung des Jagdverbandes Leipzig kann hier heruntergeladen werden.
MITGLIEDSBEITRÄGE
-
- Der Mitgliedsbeitrag beim Jagdverband Leipzig e.V. beträgt 95,- Euro im Jahr
- Der Beitrag ist bis zum 15. Januar für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Dies sollte praktischerweise per Einzugsermächtigung erfolgen.
- Das Formular für eine Einzugsermächtigung wird jedem Mitglied ausgehändigt bzw. kann hier heruntergeladen werdern.
BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
-
- Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
- Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Ende des Kalenderjahres zulässig.
- Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.
VORAUSSETZUNGEN
- Dem Verein kann jede natürliche und juristische Person beitreten.
- Vorrausetzung ist ein Aufnahmeantrag.
- Dieser ist an den Vorstand zu richten.
- Der Aufnahmeantrag kann auf der Homepage des Landesjagdverbandes als PDF Dokument via Download bezogen werden.
- Den Antrag bitte an Reinhard Rösner senden, E-Mail engelroesner@kabelmail.de
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstandes.
- die Satzung des Jagdverbandes Leipzig kann hier heruntergeladen werden.
MITGLIEDSBEITRÄGE
- Der Mitgliedsbeitrag beim Jagdverband Leipzig e.V. beträgt 95,- Euro im Jahr
- Der Beitrag ist bis zum 15. Januar für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Dies sollte praktischerweise per Einzugsermächtigung erfolgen.
- Das Formular für eine Einzugsermächtigung wird jedem Mitglied ausgehändigt bzw. kann hier heruntergeladen werdern.
BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
- Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
- Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Ende des Kalenderjahres zulässig.
- Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.
