JÄGER WERDEN

VORAUSSETZUNGEN

    • Dem Verein kann jede natürliche und juristische Person beitreten.
    • Vorrausetzung ist ein Aufnahmeantrag.
    • Dieser ist an den Vorstand zu richten.
    • Der Aufnahmeantrag kann auf der Homepage des Landesjagdverbandes als PDF Dokument via Download bezogen werden.
    • Den Antrag bitte an Reinhard Rösner senden, E-Mail engelroesner@kabelmail.de
    • Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstandes.
    • die Satzung des Jagdverbandes Leipzig kann hier heruntergeladen werden.

MITGLIEDSBEITRÄGE

    • Der Mitgliedsbeitrag beim Jagdverband Leipzig e.V.  beträgt 95,- Euro im Jahr
    • Der Beitrag ist bis zum 15. Januar für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Dies sollte praktischerweise per Einzugsermächtigung erfolgen.
    • Das Formular für eine Einzugsermächtigung wird jedem Mitglied ausgehändigt bzw. kann hier heruntergeladen werdern.

BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

    • Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.
    • Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
    • Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Ende des Kalenderjahres zulässig.
    • Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.

VORAUSSETZUNGEN

- Dem Verein kann jede natürliche und juristische Person beitreten.

- Vorrausetzung ist ein Aufnahmeantrag.

- Dieser ist an den Vorstand zu richten.

- Der Aufnahmeantrag kann auf der Homepage des Landesjagdverbandes als PDF Dokument via Download bezogen werden.

- Den Antrag bitte an Reinhard Rösner senden, E-Mail engelroesner@kabelmail.de

- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstandes.

- die Satzung des Jagdverbandes Leipzig kann hier heruntergeladen werden.

MITGLIEDSBEITRÄGE

- Der Mitgliedsbeitrag beim Jagdverband Leipzig e.V.  beträgt 95,- Euro im Jahr

- Der Beitrag ist bis zum 15. Januar für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Dies sollte praktischerweise per Einzugsermächtigung erfolgen.

-  Das Formular für eine Einzugsermächtigung wird jedem Mitglied ausgehändigt bzw. kann hier heruntergeladen werdern.

BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

- Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austrittserklärung, Ausschluss oder Streichung der Mitgliedschaft.

- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.

- Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Ende des Kalenderjahres zulässig.

- Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.